Übung Nr. 13 (Bonusübung)
Abgabetermin: Mittwoch, den 7. Februar 2001
Aufgabe 1:(Bonusaufgabe) (7 Punkte)
Für das Lichtmikroskop gilt
Entsprechend für das Elektronenmikroskop
Also ist einfach
Wegen
gilt für die
Wellenlänge
.
Eingesetzt in die obige Formel, mit :
Dieses Verhältnis ist für die Praxis allerdings unrealistisch, da man
bei Lichtmikroskopen Öffnungswinkel bis zu erreichen kann,
während bei Elektronenmikroskopen der Öffnungswinkel im allgemeinen
nur einige Grad beträgt.
Aufgabe 2:(Bonusaufgabe) (6 Punkte)
Aus
folgt, daß die Basislänge mindestens etwa lang sein
muß.
Aufgabe 3:(Bonusaufgabe) (7 Punkte)
Dass Auflösungsvermögen in der zweiten Ordnung ist
, da das Gitter die gesamte Breite
der Linse überdecken sollte. Die auflösbare Wellenlängendifferenz
in zweiter Ordung ist also
. Daraus
folgt:
und
Harm Fesefeldt
2008-01-11